Lexikon
Kraglänge
Unter der Kraglänge oder der 'frei auskragenden Länge' wird bei einem Edelstahlschornstein jene Länge bezeichnet, die zwischen dem letzten Wandhalter und dem Schornsteinkopf bzw. der Schornsteinmündung liegt.
Man sagt: "Der Schornstein ist 3 m frei auskragend montiert".
Zulässige Kraglängen
Um die Stabilität eines außen montierten Schornsteins zu gewährleisten, muss die frei auskragende Länge beschränkt werden. Der Schornstein darf nur eine bestimmte Strecke weit frei in die Luft ragen, um nicht zu windanfällig und instabil zu werden.
Welche freie Kraglänge für einen Schornstein noch zulässig ist, gibt immer der Hersteller in der Konformitätserklärung an.
Diese Angabe ist verpflichtend: Ein Edelstahlschornstein darf nie weiter auskragen als die vom Hersteller angegebene, maximal zulässige freie Kraglänge.
Bei sehr vielen Schornsteinmodellen beträgt die maximal zulässige freie Kraglänge 3 m. Das gilt auch für alle unsere Edelstahlschornstein-Bausätze.
Abspannungen erhöhen die freie Kraglänge
Wird der Schornstein allerdings abgespannt wird, lässt sich die freie Kraglänge vergrößern.
Das ist in manchen Fällen notwendig, wenn eine besondere Schornsteinlänge oder eine besondere Höhe über Dach erreicht werden muss, aber keine Befestigungspunkte mehr zur Verfügung stehen.
Abspannungen können entweder mit Schellen oder mithilfe einer Abspannstange vorgenommen werden.
Welche Kraglänge mit einer Abspannung zulässig ist, gibt aber ebenfalls immer der Hersteller an.
Freie Kraglänge mit Versatz
Wird ein Schornstein mit Versatz oder mit Verzug (etwa um einen Dachvorsprung herum) geführt, gelten andere Regelungen für die freie Kraglänge: Nach einem Versatz darf der Schornstein nur maximal 1 m frei auskragen, da sich der Schwerpunkt verändert und das Gewicht dann hauptsächlich auf der angebrachten Zwischenstütze lastet.
In diesen Bereichen hat die Kraglänge Bedeutung: