Lexikon
Konformitätserklärung
Eine Konformitätserklärung ist grundsätzlich eine Erklärung eines Herstellers, dass sein Produkt allen Anforderungen entspricht, die die geltenden Normen voraussetzen. In Bezug auf welche Normen das Produkt dabei konform ist, muss in der Erklärung natürlich exakt angegeben sein. Heute ist diese Erklärung allerdings innerhalb Europas durch die CE-Kennzeichnung und eine Leistungserklärung der Herstellers (Declaration of Performance) abgelöst.
Eine Konformitätserklärung gab es früher zu allen Produkten, aber auch zu Dienstleistungen oder Qualitätsmanagement-Systemen, die ebenfalls bestimmten Normvorgaben entsprechen mussten.
Was in einer Konformitätserklärung steht
Unbedingt genannt sein müssen der Name und die Anschrift des Herstellers und eine Beschreibung des Produkts. Sitzt der Hersteller in einem anderen Land, kann er auch einen Vertreter bestimmen. Das Produkt muss genau beschrieben werden, und es muss angegeben sein, welcher Norm oder welchen Normen das Produkt entspricht - oder welche europäische technische Zulassung für dieses Produkt erteilt wurde. Ebenfalls muss der Hersteller zwingend besondere Verwendungshinweise angeben, wenn es welche gibt und alle Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen für sein Produkt sowie deren Anschriften.
Besonderheiten bei Feuerstätten und ähnlichen Bauprodukten
Bei einzelnen Produkten - etwa bei Feuerstätten - durfte eine Konformitätserklärung nur abgegeben werden, wenn das Produkt von einem neutralen und unabhängigen Institut einer Prüfung unterzogen wurde, und sichergestellt ist, dass der Hersteller eine Produktionskontrolle eingerichtet hatte, die die Einhaltung der Normen auch während der Produktion sicherstellen kann.
Alle Warnhinweise und der Prüfbericht sowie die Konformitätserklärung müssen zwingend in der Sprache des Landes verfasst sein, in die das Produkt geliefert wird. Auch alle Wartungsanleitungen und Zusammenbauanleitung sowie die Betriebsanleitung müssen in der jeweiligen Landessprache verfasst sein.
Wenn Feuerstätten oder ähnliche Bauprodukte stromführend oder wasserführend sind muss auch nachgewiesen werden, dass die sogenannte Niederspannungsrichtline (elektrische Sicherheit) und die EMV-Richtlinie (elektromagnetische Verträglichkeit) eingehalten wird, unter Umständen auch die Druckgeräterichtlinie (bei wasserführenden Bauteilen). Das gilt auch heute noch in ähnlicher Form bei der Leistungserklärung.
Schornsteine: geltende Normen
Abgasanlagen - also Schornsteine - müssen in der Regel zu den Vorgaben der DIN EN 13063 konform sein. Schornsteinformsteine erfüllen in diesem Fall eine andere Norm, nämlich die DIN EN 1858.
Für metallische Abgasanlagen (also Schornsteine aus Metall) gilt die DIN EN 1856. Damit sichergestellt ist, dass die Prüfung der Bauteile und Schornsteine normkonform durchgeführt wurde, wird auch zusätzlich ein Nachweis verlangt, dass die Prüfungsrichtlinien der DIN EN 14989 eingehalten wurden.
Änderungen seit 2013/2016: CE-Kennzeichnung und DoP
Eine CE-Kennzeichnung war bislang grundsätzlich kein ausreichendes Prüfsiegel. Es gab lediglich an, dass das gekennzeichnete Produkt innerhalb der EU frei gehandelt werden darf, weil es den geltenden europäischen Grundsatzrichtlinien in Bezug auf Sicherheit und Qualität entspricht. Im "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) sind dabei in Artikel 288 bestimmte Mindestanforderungen für Produkte festgehalten
Für alle harmonisierten Bauprodukte wurde aber 2013 mit der EU-Bauprodukte-Verordnung (EUBauPV) die frühere Konformitätserklärung aber durch eine (durchwegs ähnlich gestaltete) Leistungserklärung ersetzt. Das heißt, jedes Produkt bekommt nun eine CE-Kennzeichnung und der Hersteller muss eine Leistungserklärung abgeben (DoP).
Zwingend angegeben werden muss in der Leistungserklärung (DoP):
- der Kenncode des Produkttyps
- eine Typennummer des Bauteils (oder eine Chargen- oder Seriennummer)
- das verwendete System zur Bewertung und Überprüfung der Leistung (zulässige Verfahren und Systeme sind in der BauPV aufgelistet)
- geltende Anforderungen an das Bauprodukt (harmonisierte Norm, wo keine Normen existieren gelten "Europäische Technische Bewertungen" (ETB) ansonsten Angabe von Verwendungszweck, typische Merkmale und, eventuell erfüllte harmonisierte technische Spezifikationen)
Ab Mitte Oktober des Jahres 2016 dürfen an CE-gekennzeichnete sogenannte harmonisierte Produkte aus dem Baubereich allerdings national keine weiteren Anforderungen mehr gestellt werden (nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes) - die Leistungserklärung (DoP) der Herstellers wird davon aber nicht berührt, da der Hersteller beim Anbringen der CE-Kennzeichnung verpflichtet ist, nachzuweisen, dass ALLE gültigen Normen für das Produkt eingehalten werden. DA diese Normen europaweit gültig und schon länger eu-weit harmonisiert sind (daher DIN EN) ändert sich technisch hier nichts.
Das Wesentliche in Kürze
Moderne Produkte haben also nunmehr, wenn sie in Europa vertrieben werden, zwingend eine CE-Kennzeichnung,und der Hersteller muss eine Leistungserklärung (DoP) abgeben. Er kann diese DoP auch auf einer Webseite veröffentlichen oder in elektronischer Form zur Verfügung stellen, für den Käufer muss sie jedoch in jedem Fall zugänglich sein.