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DoP

Bauteile, Baumaterialien und Baustoffe müssen in Deutschland und natürlich innerhalb der Europäischen Union bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Dazu erfolgten in den letzten Jahrzehnten zahlreiche Harmonisierungen und Angleichungen, welche die Produktqualität innerhalb der EU für Hersteller in der Europäischen Union als auch von Importeuren sicherstellt. Ausschlaggebend ist hier die CE-Kennzeichnung, die verpflichtende Leistungserklärung des Produktherstellers. Die CE-Kennzeichnung wiederum setzt eine sogenannte Leistungserklärung voraus, die DoP (Declaration of Performance).

CE-Kennzeichnung und vorausgesetzte DoP Deklaration

Wenngleich Brüssel immer wieder ausufernde Bürokratie vorgeworfen wird, stellt die CE-Kennzeichnung ein wichtiges Produktmerkmal dar. Es gibt weniger Auskunft über die hohe Qualität eines Produkts. Vielmehr erklärt der Hersteller, dass er die Anforderungen, beispielsweise aus den DIN EN kennt und bei seinen Produkten umsetzt. Der Verbraucher kann also durch die CE-Kennzeichnung erkennen, dass ein Produkt bestimmten, zumeist sicherheitsrelevanten Mindestanforderungen entspricht.

Grundlage für die DoP Dokumente

Ausschlaggebend war bis 1. Juli 2013 die europäische Bauproduktrichtlinie DPC 89/106/EWG, die zu diesem Stichtag aufhebend durch die Bauprodukteverordnung RPC 305/2011ersetzt wurde. Um die Leistungserklärung anwenden zu dürfen, wird demnach für die Anbringung der CE-Kennzeichnung die Leistungserklärung DoP vorausgesetzt. In diesem Dokument verpflichtet sich der betreffende Händler oder Hersteller zur Einhaltung seiner ihm bekannten Leistungspflicht laut RPC.

Kriterien für DoP

Folgende sieben Kriterien werden dazu berücksichtigt:

  • mechanische Festigkeit sowie Standfestigkeit des betreffenden Produkts
  • der Brandschutz
  • Hygiene, Umweltschutz und Gesundheit
  • die Nutzungssicherheit
  • der Schallschutz
  • Wärmeschutz und Energieeinsparung
  • seit März 2011 die Nachhaltigkeit

Sicherstellung der Mindestkriterien

Abhängig vom jeweiligen Produkt sind dabei unterschiedliche Konformitätsverfahren anzuwenden. Diese umfassen durch den Hersteller einzuhaltende Vorgehensweisen:

  • Produktionskontrolle
  • Ersttypprüfung
  • Stichprobenprüfungen

Außerdem noch institutionelle Verfahren:

  • Erstinspektion Werk und Produktionskontrolle
  • Ersttypprüfung
  • laufende Fremdüberwachung
  • Stichprobenprüfungen

Bewertet werden beispielsweise rund um die Heizanlagentechnik Abgasanlagen nach den jeweiligen DIN EN (einschalig, mehrschalig) wie Druckfestigkeit, Feuerfestigkeit, Strömungswiderstand, Wärmedurchlasswiderstand, Rußbrandbeständigkeit, Beständigkeit gegen thermische Schocks, Biegefestigkeit, Eindringen von Kondensat, Diffusionswiderstand, Korrosionsbeständigkeit, Tau- und Frostbeständigkeit.

Herkömmliche bieten die Hersteller entsprechender Bauteile Links zu den betreffenden DoP-Dokumenten, die vom Kunden so jederzeit eingesehen werden können. Für den Kunden sind hier die Mindestanforderungen an ein Produkt erfasst.