Lexikon

Feuerstelle

Bei den Begriffen "Feuerstelle" und "Feuerstätte" muss man aufpassen, denn hier bestehen Bedeutungsunterschiede.

Eine Feuerstelle bezeichnet einen Ort für ein offenes Feuer - etwa einen Lagerfeuerplatz im Garten oder eine Grillstelle. Auch eine aufgestellte Feuerschale stellt eine "Feuerstelle" dar.

Als eine "Feuerstätte" wird in der Fachsprache der Schornsteinfeger, Juristen und Ämter aber jede Art von Heizkessel, Ofen oder Herd bezeichnet. Alternativ werden dafür auch die Begriffe "Feuerung" oder "Feuerungsanlage" verwendet.

Für beide, die Feuerstelle und die Feuerstätte, gelten damit ganz unterschiedliche gesetzliche Voraussetzungen.

Feuerstellen

Maßgeblich dafür, ob eine Feuerstelle im eigenen Garten erlaubt ist und welche Beschränkungen dabei gelten sind immer die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde.

In den meisten Fällen wird man dafür zumindest eine Genehmigung beim Ordnungsamt einholen müssen, in vielen Gemeinden sind offene Feuer im Garten nur an wenigen Tagen im Jahr (z. B. zu Ostern) erlaubt.

Geschlossene Feuerstellen (z. B. Aztekenöfen oder Terrakotta-Öfen) werden dabei häufig (aber nicht immer) wie ein Grill behandelt, oft wird dafür leichter eine Genehmigung von der zuständigen Gemeinde erteilt.

Feuerstätten

Für Feuerstätten gilt in Deutschland grundsätzlich, dass sie vor Inbetriebnahmen zuerst vom Bezirksschornsteinfeger abgenommen werden müssen. Der zuständige Bezirksschornsteinfeger muss Feuerstätten darüber hinaus auch in regelmäßigen Abständen prüfen (die sogenannte Feuerstättenschau.

Für Feuerstätten gilt zudem die 1. BImSchV mit ihren Vorschriften für die maximal zulässigen Abgaswerte, die erlaubten Brennstoffe und die gesetzlichen Überprüfungspflichten je nach Art der Feuerstätte.

All diese Vorschriften müssen bei jeder Feuerstätte zwingend eingehalten werden, ansonsten darf sie nicht betrieben werden. Das gilt insbesondere für ältere Öfen und Herde, die oft den strengen Anforderungen an den maximalen Schadstoffausstoß nicht mehr gerecht werden. Sie müssen entweder mit entsprechenden Filtern nachgerüstet oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden.

In Österreich und der Schweiz gelten vergleichsweise Bestimmungen für Feuerungsanlagen - in Österreich ist für alle Feuerstätten dabei die Feuerungsanlagen-Verordnung maßgeblich, in der der Schweiz dagegen die Schweizer Luftreinhalteverordnung (LRV).

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Arbeiten und Pflichten des Schornsteinfegers

Einige weitere wichtige Vorschriften, die für alle Feuerstätten gelten, finden Sie in diesem Beitrag:
Öfen und Brandschutz