Lexikon

Schornsteinfeger

Der Schornsteinfeger oder Kaminkehrer ist in Deutschland mehr als jemand, der den Schornstein fegt. Der Schornsteinfeger übernimmt zahlreiche wichtige Aufgaben für Hausbesitzer. Wichtig zu erwähnen ist auch die teilweise Lockerung des bisherigen Staatsmonopols, nach dem lediglich Bezirkskaminkehrer beauftragt werden können.

Warum überhaupt ein Schornsteinfeger?

Entstanden ist der Beruf des Schornsteinfegers einhergehend mit der Entwicklung über die offene Feuerstätte in einem Raum weiter zur Esse, dann zum gemauerten Kamin bis hin zum heute dichten Anschluss von Ofenanlagen. Das Fegen des Schornsteins ist aus mehreren Gründen wichtig. Sich sammelnder Ruß könnte den Abgasweg verkleinern und sogar verschließen, sodass diese in die Räumlichkeiten entweichen. Darüber hinaus können sich Rußablagerungen entzünden und zu verheerenden Bränden führen.

Die Aufgaben des Kaminkehrers

Das war bereits im Mittelalter im Bewusstsein der Menschen. So entstanden erste Brandschutzauflagen wie beispielsweise Steinhäuser anstelle von Holzhäusern, aber eben auch die Pflicht zum Fegen des Schornsteins. Daraus entwickelten sich komplexe Anforderungen, die heute - ähnlich wie der TÜV beim Automobil mit der Abgasuntersuchung - durchaus als technische Überwachung und Prüfung zu verstehen sind. Folgende Arbeitsbereiche umfasst die Tätigkeit des Schornsteinfegers:

  • das Reinigen und Fegen des Kamins bzw. Schornsteins
  • die Abgasmessungen (Abgasverlust, Kohlenmonoxid, die Rußzahl bei Ölbrennern usw.)
  • die Feuerstättenschau (Überprüfung Abgasanlage, Hitzeschäden, Dämmung laut EnEV, Brandschutzverordnung)
  • baurechtliche Abnahme von Abgasanlagen und Schornsteinen
  • Umsetzen der Brandschutzbestimmungen (geht auch in der baurechtlichen Abnahme auf)

Das staatliche Kaminkehrermonopol

2012 wurde das Staatsmonopol im Rahmen der EU-Harmonisierung zumindest teilweise abgeschafft. Für verschiedene Aufgabenbereiche des Kaminkehrers kann ein beliebiger eingetragener Kaminkehrermeisterbetrieb beauftragt werden. Hier greift auch nicht mehr die Gebührenordnung. Das Monopol des Schornsteinfegers wurde bislang durch den Bezirkskaminkehrer durchgesetzt. Dieser muss immer noch bei den folgenden Anforderungen beauftragt werden:

  • Abnahme neu errichteter Feuerstätten und Kamine
  • das Verwalten und Führen des Kehrbuchs
  • die Feuerstättenschau
  • das Ausstellen des Feuerstellenbescheids (vorgeschriebene Kehr- und Messarbeiten)

Für die meisten Hausbesitzer dürfte sich daher trotz der Lockerung des Staatsmonopols nichts verändern, da dies für die meisten Hausbesitzer die einzigen Situationen sind, dass sie einen Kaminkehrer benötigen. Bei den genannten Arbeiten gilt auch die Gebührenverordnung nach wie vor.

Der Kaminkehrer als Ansprechpartner des Hausbesitzers

Der Bezirkskaminkehrermeister bleibt aber auch bei zahlreichen Fragen während der Neubauplanung oder der nachträglichen Errichtung einer Feuerstätte der wichtigste Ansprechpartner. Er kann zuverlässig Auskunft über die gesetzlichen Anforderungen geben und vorab eingrenzen, ob eine Feuerstätte oder Abgasanlage abnahmefähig ist. Dabei sollte stets auf schriftliche Antworten geachtet werden, da nur diese die entsprechende Rechtssicherheit bieten.