Lexikon
Feuerstättenschau
Der Bezirksschornsteinfeger ist gesetzlich verpflichtet, eine Feuerstätte zu überprüfen. Mit gesetzlichen Änderungen ab 2013 wird damit einhergehend ein Feuerstättenbescheid erstellt. Daraus erwachsen für den Betreiber der Feuerstätten entsprechende Verantwortungen.
Die Änderungen vom Schornsteinfeger-Handwerkergesetz und weshalb diese erfolgten
Das Schornsteinfeger-Handwerkergesetz SchfHwG wurde signifikant geändert. Diese Änderungen traten 2013 in Kraft. Ausschlaggebend war Kritik seitens der Europäischen Union. Der Bezirksschornsteinfeger besaß bis dahin das Monopol, sämtliche Arbeiten und Dienstleistungen rund um eine Feuerstätte durchzuführen.
Da hier die Dienstleistungsfreiheit ausgehebelt wurde, musste das Gesetz angepasst werden. Seither führt der Bezirksschornsteinfeger eine Feuerstättenschau durch. Dabei wird die Feuerstätte als auch die Abgasanlage auf Mängel überprüft. Auf Basis der Prüfergebnisse wird dann der Feuerstättenbescheid ausgestellt.
Inhalt vom Feuerstättenbescheid
Im Feuerstättenbescheid sind alle Mängel enthalten, die zu beseitigen sind. Dafür hat der Betreiber der Feuerstätte bzw. der Abgasanlage einen ebenfalls festgesetzten Zeitraum zur Verfügung. Innerhalb dieses Zeitraums sind dann die beanstandeten Mängel durch einen frei gewählten Schornsteinfeger zu beheben. Die Feuerstättenschau selbst muss innerhalb von sieben Jahren zwei Mal erfolgen.
Wann die Feuerstättenschau durchzuführen ist
Dabei muss der Abstand zwischen den beiden Feuerstättenschauen mindestens drei Jahre betragen. Außerdem erfolgt eine Feuerstättenschau bei einer Inbetriebnahme einer Feuerstätte oder bei einem signifikant veränderten Nutzungsverhalten.
Die Feuerstättenschau stellt damit sicher, dass Sicherheit und Brandschutzbestimmungen stets eingehalten sind. Durch die freie Wahl eines Kaminkehrers zur Behebung der Mängel ist der gesamte Prozess fairer und bietet weniger Reibungspunkte. Häufig wurde Bezirksschornsteinfegern früher unterstellt, so Mängel "zu finden", die eigentlich keine wären, da sich der Bezirksschornsteinfeger mit der Mängelbehebung quasi selbst beauftragte.
Definition: was als Feuerstätte definiert ist
Als Feuerstätte definiert sind alle Heizungs- und Verbrennungsanlagen, bei denen eine entsprechende Energieerzeugung mit festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern erfolgt. Bei der Feuerstättenschau werden auch Aspekte des Brandschutzes berücksichtigt, also einzuhaltende Abstände oder erforderliche Materialien bei Dach- und Wanddurchführungen, der Zustand des Schornsteins und der Abgasrohre, der Grad der Verschmutzung und viele andere Punkte. Werden die im Feuerstättenbescheid aufgeführten Mängel nicht behoben, kann die Betriebserlaubnis einer Feuerstätte erlöschen.