Öfen, Kamine und Brandschutz: Was Sie wissen sollten.

Heimwerkerheld GmbH
2017-10-22 19:32:00 / Allgemeine Information/Erklärung / Kommentare 0
Kamin Brandschutz

Der eigene Herd ist Goldes Wert, hieß es früher - gleichzeitig war er aber auch die häufigste Ursache für existenzvernichtende Brandkatastrophen in früheren Zeiten. Das hat im Lauf der Jahrhunderte dazu geführt, dass man immer mehr Brandschutzvorschriften im Bereich von Kamin und Heizung erließ. Heute sorgen eine wahre Vielzahl von Vorschriften dafür, dass möglichst nichts mehr passieren kann. Die Lebens- und Existenzbedrohung durch Brandkatastrophen ist heute nahezu genauso groß, wie sie immer war - darum sollte man die Vorschriften auf jeden Fall kennen und immer beachten, egal ob Sie einen gemauerten Kamin oder einen Außenkamin haben. Die allerwichtigsten, die Sie unbedingt kennen sollten, finden Sie hier in diesem Beitrag.

Bauordnungen und Feuerungsverordnungen

Sowohl die Bauordnung als auch die Feuerungsverordnung sind Ländersache. Von Bundesland zu Bundesland gibt es hier leichte Unterschiede. In allen diesen Verordnungen geht es aber darum, dass die Abgasanlagen (Innen- oder Außenkamin) bestimmte Kriterien erfüllen müssen, um guten Brandschutz zu gewährleisten.

Dafür dienen grundsätzlich zwei Dinge:

  • Der Abstand des Schornsteins von brennbaren Stoffen, Verkleidungen und Gegenständen
  • Die Feuerwiderstandsfestigkeit des Schornsteins, der im Brandfall möglichst lange standsicher bleiben soll

Die Abstände richten sich unter anderem auch nach den baulichen Gegebenheiten und der sogenannten Abstandsklasse des Schornsteins, daneben wird auch eine maximal zulässige Abgastemperatur festgelegt. Das ist beim Innen- und Außenkamin übrigens jeweils unterschiedlich.

Die Standsicherheit wird durch Erreichen einer bestimmten Feuerwiderstandsklasse (meist F 90, manchmal auch nur F 30 bei niedrigeren Gebäuden) garantiert.

Besonders geregelt sind auch:

  • die Abstände zu Gips- und Gipsfaser platten (50 mm belüftet oder unbrennbar gedämmt oder hohlraumfrei geklebt)
  • Decken durchüfhrungen (keine Druckbelastung, ausreichender Abstand und Zwischenraum nicht brennbar verfüllt)
  • Abstände von Verbindungsstücken (meist 20 cm unbrennbar gedämmt)
  • Abstände von Reinigungsöffnungen zu unbrennbaren Bauteilen
  • Aufstellung auf unbrennbarem Fußboden (oder notfalls unbrennbare Abdeckung)
  • Schornsteinführung (muss möglichst senkrecht sein)
  • Höhe der Schornsteinmündung über Dach
  • Abstände, Maße und Wanddurchführungen beim Außenkamin

Das sind im Wesentlichen die wichtigsten Punkte, die Feuerungsverordnung und Bauordnung bei Schornsteinen regeln. Die Regelungen sind im Wesentlichen in den meisten Bundesländern gleich, in einzelnen Detailpunkten können sie sich aber unterscheiden. Näheres darüber weiß immer Ihr Schornsteinfeger, der die örtlichen Vorschriften kennt.

Vorschriften für Kaminöfen

Neben den Vorschriften für Schornsteine und Verbindungsteile gelten auch einige Vorschriften für den Kaminofen.

Die wichtigste Vorschrift ist hier der Wandabstand (20 cm) und der Abstand zwischen der Ofentür und brennbaren Bauteilen von mindestens 50 cm. Der Boden darf nicht brennbar sein, und ist gegebenenfalls auch durch eine Funkenschutzplatte ausreichend weit zu schützen, wo das erforderlich ist. Bei einem Außenkamin gelten daneben noch weitere wichtige Vorschriften für die Wanddurchführung.

Eine der etwas komplizierteren Vorschriften verbietet unter anderem auch das dauernde Betreiben eines Kaminofens mit Wasserführung (wenn ein solcher Kaminofen beispielsweise die Heizung unterstützt). Auch das hat - unter anderem - brandschutztechnische Gründe. Ausnahmen gelten nur für Kaminöfen, bei denen bestimmte bauliche Ausführungen vorliegen (passende Feuerraumtür für den Dauerbetrieb, Sicherstellung einer ausreichenden und ständigen Verbrennungsluftzufuhr).

Auch hier gibt es wieder einige lediglich regional geltende Vorschriften - so ist in einigen Kommunen etwa Pflicht, dass ein Kaminofen von einem Fachbetrieb aufgestellt wird, ein Selbsteinbau oder ein Aufstellen in Eigenregie ist dort verboten. Auch hier gilt wieder: Ihr Schornsteinfeger weiß über diese Regelungen immer ausreichend Bescheid - mit ihm sollten Sie ohnehin zuvor Ihr Projekt besprechen, und es von ihm durchrechnen lassen. Tun Sie das immer auch, wenn Sie auch nur einen einfachen Außenkamin anbauen wollen.


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