Lexikon

Feuerwiderstandsklassen

Die Abgasanlage eines Gebäudes muss wie alle Bereiche den Brandschutzvorschriften entsprechen. Die Abgasanlage des Einzelabbrandofens muss den entsprechenden Vorschriften entsprechen und wird in der Regel durch den zugelassenen Kaminkehrer überprüft.

Vorgaben und Verordnungen rund um Feuerungsstätten

Insgesamt spielen mehrere Vorgaben eine wichtige Rolle, die letztendlich ineinander greifen. Dazu gehören:

  • die Feuerwiderstandsklasse
  • Abstand zu anderen brennbaren Baumaterialien (darunter auch Dämmstoffe, Gipskartonplatten)
  • Durchführungen (Wand und Decke)
  • Vorgaben für Reinigungsöffnungen
  • das Aufstellen von Kamin- und Kachelöfen
  • Schornstein (Bauausführung, Mündung)

Geregelt werden diese den Brandschutz betreffenden Vorschriften in verschiedenen Verordnungen. Darunter die Landesbauordnungen (LBO), Feuerungsverordnungen, TRGI (Gasanlagen). Bezüglich der Feuerwiderstandsklasse ist außerdem die Gebäudehöhe entscheidend.

Definition der Feuerwiderstandsklassen

Die Feuerwiderstandsklasse definiert, wie lange ein Bauteil Feuer und Hitze ausgesetzt standhalten muss. Dabei geht es beispielsweise bei tragenden Bauteilen darum, dass sie ihre Tragfähigkeit innerhalb der zeitlichen Vorgaben nicht einbüßen. Aber auch, wie lange beispielsweise eine Brandschutzwand bestehen können muss, bevor Feuer und Hitze durchschlagen.

Die zeitliche Festlegung

Diese zeitlichen Vorgaben werden in 30-Minuten-Takten angegeben, also 30, 60, 90, 120 und 180 Minuten. Der Widerstandsklassifizierung folgt zudem noch eine bauaufsichtliche Benennung. Damit die Feuerschutzklassifizierung als solche erkennbar ist, ist ihr ein "F" vorausgesetzt, also beispielsweise F30. Daraus ergeben sich folgende Feuerwiderstandsklassen:

  • F30, feuerhemmend
  • F60, hochfeuerhemmend
  • F90, feuerbeständig
  • F120 hochfeuerbeständig
  • F180 höchstfeuerbeständig

Abgasanlagen müssen in der Regel mindestens F 90 entsprechen.

Bauteilspezifische bzw. europäische Benennung der Widerstandsklasse

Je nach Betrieb und Auslegung kann aber auch eine andere Bezeichnung gegeben sein, aber ebenfalls die Feuerwiderstandsklasse meinen. So werden bestimmten Bauteilen wie Türen und Toren bei der Feuerwiderstandsklasse ein "T" vorgestellt. Aus F60 wird die bauteilspezifische Feuerwiderstandsklasse T90. Bei Abgasanlagen wie dem Schornstein ist daher oft das "L" für Lüftungsanlagen vorgestellt. Also wird aus F60 dann L60.

Übernahme der EU-Bezeichnungen

Darüber hinaus werden sukzessive die Normen der EU eingeführt, hierzulande als EN bezeichnet. Hier bestimmen englische Begriffe die Bezeichnungen. "R" steht für Resistance oder Widerstand, "Etanchéité" (E) definiert den Raumabschluss, "I" die Dämmung (Isolation). Bei Abgasanlagen wie dem Schornstein für den Kaminofen kann dann aus DIN F90 oder L90 die Feuerwiderstandsklasse EN REI90 werden. Rund um den Kaminofen und den Schornstein ist F, L oder REI90 die am häufigsten zu findende Vorgabe.