Lexikon
F90
Mit der Bezeichnung F90 ist die Feuerwiderstandsklasse von Bauteilen gemeint. Die Zahl 90 bedeutet dabei, dass das so bezeichnete Bauteil einen sogenannten Normbrand seine Funktion auch normgerecht behält - und zwar für eine Zeitdauer von 90 Minuten.
Andere Feuerwiderstandsklassen sind
- F30
- F60
- F120 und
- F180
nach der DIN 4102-2.
In der Musterbauordnung sind den Feuerwiderstandsklassen F30 und F60 jeweils die Bezeichnungen "feuerhemmend" und "hochfeuerhemmend" zugeordnet, die Feuerwiderstandsklasse F90 ist dagegen bereits mit "feuerbeständig" bezeichnet. Den beiden nachfolgenden Klassen sind dann die Bezeichnungen "hochfeuerbeständig" und "höchstfeuerbeständig" zugeordnet - in der Praxis werden diese Begriffe aber selten verwendet und auch in der Musterbauordnung (MBO) verwendet man lediglich durchgehend die Abkürzungen F120 und F180.
An die Bezeichnung kann (bei Baustoffen) auch noch eine weitere Kennzeichnung der sogenannten Brennbarkeitsklasse erfolgen.
Zum Beispiel: F30-B ... ein Baustoff mit Feuerwiderstandsklasse F30, der aber aus brennbarem Material (B) besteht. Möglich sind die Anhänge A, A1, A2, B, B1, B2 und B3. A bedeutet dabei unbrennbar, A2 mit leicht brennbaren Bestandteilen.
B1 ist noch schwer entflammbar, ab Klasse B2 sind die enthaltenen Stoffe aber geeignet, dem Feuer selbst als Brennstoff zu dienen.
Feuerbeständigkeitsklasse beim Schornstein
Für Schornsteine gelten andere Bezeichnungen - hier wird kein F, sondern ein L vorangestellt. Bei diesen Klassen geht es um die Standsicherheit des Schornsteins - das heißt, wie lange er bei einem Brandereignis (auch bei Ausbrennen des Schornsteins) standsicher ist.
Rußbrandbeständige Schornsteine haben automatisch die Standsicherheitsklasse L90.
Neue Klassifizierungen nach EN 13501
Die bisher geltenden Klassifizierungen der DIN werden zukünftig durch die Bezeichnungen der EN 13501, einer europaweiten Norm, ersetzt.
Sie sieht eine wesentlich umfangreichere Kennzeichnung von Bauteilen und Baustoffen vor, wenn es um die Brandsicherheit geht.
Es werden dabei statt den in der DIN üblichen Zeiten detailliertere Zeiträume eingesetzt: 10, 15, 20, 30, 45, 60, 120, 180, 240 und 360 Minuten.
Dazu kommen genaue Beschreibungen des Brandverhaltens einzelner Teile, die mit vorangestellten und nachgestellten Buchstaben ausgedrückt werden. Aus einer Brandschutzwand F90 wird dann beispielsweise eine Wand REI 90-B.
Teilweise sind diese neuen Kennzeichnungen schon in Gebrauch.
Wo dieser Begriff von Bedeutung ist:
- Brandschutz beim Ofen und Kamin