Edelstahlschornstein für innen - geht das denn?
Wer in seinem Neubau keinen Kamin eingeplant hat, und nachträglich dann doch einen Kaminofen aufstellen möchte, steht vor einem schweren Problem: Ohne Schornstein geht hier gar nichts. Zwar besteht immer die Möglichkeit, einen Schornstein außen am Haus zu montieren - das bedeutet aber, dass der Kaminofen an einer Außenwand stehen muss. Zudem ist ein Außenschornstein nicht immer optisch passend und nicht immer gewünscht. Edelstahlschornsteine lassen sich - unter bestimmten Bedingungen - aber auch innen im Haus einbauen.
Die Vorteile
Ein klarer Vorteil ist, dass man seinen Ofen (oder beispielsweise auch eine nachträglich eingebaute Heizungsanlage mit Biomasse) an jedem beliebigen Punkt im Haus installieren kann - und nicht zwingend an die Außenwand gebunden ist. Gerade bei Heizungsanlagen stellt das oft einen wichtigen Vorteil dar, da man den Heizkessel im Keller nicht immer nach Belieben aufstellen kann - immerhin hängt auch später die gesamte Installation daran.
Der zweite Vorteil ist, dass keine Beeinträchtigung der Optik auf der Außenseite erfolgt. Edelstahlschornsteine gibt es in vielen verschiedenen Designs und in eleganter Optik - dennoch wirken sie an machen Gebäuden manchmal einfach störend.
Die technische Seite
Ein Inneneinbau ist nicht bei jedem Gebäude möglich, soviel vorweg. Es hängt von der Zahl der Geschosse und von den Gegebenheiten vor Ort ab, was möglich und vor allem erlaubt ist. Grundsätzlich findet man aber bei den meisten Gebäuden eine technisch tragbare und auch gesetzlich erlaubte Einbauweise.
Maßgeblich dafür, was möglich ist, ist immer die FeuVO (Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung), die in jedem Bundesland unterschiedlich sein kann. Die FeuVO beruht immer auf der jeweiligen Landesbauordnung und ist darauf abgestimmt. Somit bestimmt immer die jeweilige Landesbauordnung in Verbindung mit der geltenden FeuVO, was erlaubt ist, und was nicht, und wie Projekte technisch genau ausgeführt werden müssen.
Ummantelungen
In den meisten Feuerungsverordnungen ist es so, dass wenn der Schornstein nur einen Raum durchquert (Decke =Dach) eine Ummantelung unterbleiben kann. Liegt über dem jeweiligen Raum jedoch ein begehbarer Dachboden, kann auf eine Ummantelung in der Regel nicht mehr verzichtet werden.
Ummantelt ("eingeschachtet") werden muss ein innenliegender Edelstahlschornstein in der Regel mit F90- Platten (Feuersicherheit 90 Minuten). Das verhindert, dass bei einem Brand die Außenseite des Schornsteins die Wärme in ein anderes Geschoss weiterträgt und der Brand sich dort fortsetzt. Um die Ummantelungen wird immer viel Aufhebens gemacht, dabei ist der bauliche Aufwand für die Ummantelung nicht allzu groß. Die notwendigen Deckendurchbrüche machen häufig deutlich mehr Arbeit.
An eine Dämmung des Schornsteins, speziell bei den Deckendurchgängen und beim Dachdurchgang ist ebenfalls zu denken, um später Wärmebrücken zu vermeiden. Das kann gemeinsam mit der Ummantelung durchgeführt werden, damit ist der Schornstein nach allen Seiten hin gut isoliert. Die Qualität des zu verwendenden Dämmmaterials, auch zwischen den Rohren, kann bestimmten Vorgaben unterliegen. Im Allgemeinen wird darauf geachtet, dass sich durch die ständige Reibung der Rohre (Ausdehnen und Zusammenziehen durch die Temperaturunterschiede) am Dämmaterial keine gesundheitsgefährlichen, kurzen Fasern durch Abreiben bilden können.
Für wen sind innenliegende Schornsteine geeignet?
In den meisten Fällen wird ein einzelner, im Raum aufgestellter Kaminofen den Aufwand wohl nicht lohnen, zudem bietet sich fast immer eine Möglichkeit, einen Kaminofen an einer Außenwand aufzustellen, und damit einen Außenschornstein nutzen zu können.
Anders sieht das oft bei nachträglich eingebauten Heizungsanlagen aus. Moderne Niedertemperaturheizungen benötigen oft nur geringe Schornsteindurchmesser, so dass der bauliche Aufwand - selbst mit Einschachtung - häufig nicht so groß ist. Der Aufstellort des Heizkessels (Feuerungsstätte) kann damit frei gewählt werden und ist nicht mehr an bestimmte Punkte gebunden.
Tipp: In Bezug auf die geltenden Vorschriften der FeuVO und der Landesbauordnungen kann Sie in jedem Fall Ihr Schornsteinfeger beraten. Er kann das gesamte Projekt auch feuertechnisch planen.