Alle Vorschriften für die Wanddurchführung

Heimwerkerheld GmbH
2018-01-29 20:58:00 / Gesetze & Vorschriften / Kommentare 0
Vorschriften Wanddurchführung

Bei einem Außenschornstein - muss das Abgasrohr des Schornsteins durch die Wand. Auch bei vielen anderen Gelegenheiten muss eine Decke oder eine Wand durchbrochen werden, um eine Verbindung zwischen Ofen oder Feuerstelle und dem Schornstein zu schaffen. Um die Brandgefahr zu verringern gibt es bei solchen Wanddurchführungen eine Menge Sicherheitsbestimmungen, die beachtet werden müssen. Die wichtigsten davon stellen wir in diesem Beitrag einmal vor.

Brennbare und nicht brennbare Materialien

Wichtig ist zunächst, ob die Wand aus einem brennbaren oder nicht brennbaren Baustoff besteht. Bei brennbaren Baustoffen müssen die Mindestabstände zwischen Rauchrohr und Bauteilen noch deutlich erweitert werden - 40 cm sind hier das Minimum. Bei allen anderen Wanddurchführungen genügt ein geringerer Abstand.

Von Holzbalken müssen mindestens 2 cm Abstand eingehalten werden, von allen anderen brennbaren Materialien im Bereich der Wand mindestens 5 cm. Der Zwischenraum muss mit nicht brennbaren Materialien ausgefüllt sein.

Das Rohr selbst muss mit einer mindestens 20 cm dicken Ummantelung aus nicht brennbaren Stoffen versehen sein und mit 20 cm starker Dämmung ummantelt sein, wenn die Wanddurchführung durch eine Wand aus brennbaren Baustoffen führt.

Grundsätzlich muss bei brennbaren Bauteilen der Bezirksschornsteinfeger die Durchführung besichtigen - das muss VOR dem Verschließen der Wand geschehen. Im Regelfall wird es also so sein, dass der Schornsteinfeger beim Schaffen der Wanddurchführung und beim Einbau des Rohrs vor Ort ist, und die Art der Ausführung begutachtet und besichtigt.

Den Vorgaben, die der Hersteller des Abgassystems macht, muss ebenfalls zwingend gefolgt werden. In der Regel sorgt der Schornsteinfeger auch dafür, wenn er vor Ort ist.

Keine Hohlräume

Ein Führen des Rohrs durch unzugängliche Hohlräume ist grundsätzlich untersagt. Solche Wanddurchführungen sind auf keinen Fall zulässig. Wenn es sich in einem bestimmten Fall baulich nicht anders lösen lässt, muss unter Umständen der Aufstellort der Feuerstelle neu überdacht und umgeplant werden.

Wanddurchführungs-Sets

In vielen Fällen ist man mit einem fertigen Wanddurchführungs-Set auf der sicheren Seite. Es entspricht in der Regel den gesetzlichen Vorgaben und kann nach kurzer Prüfung durch den Schornsteinfeger freigegeben werden. Der Einbau ist auf diese Weise viel unproblematischer und kann unter Umständen - unter Aufsicht des Schornsteinfegers - sogar selbst durchgeführt werden.

Gerade bei Holzbauten und einer Durchführung durch Holzwände stellen sich oft viele weitere Brandschutzfragen. Da es auch hier fertige Sets gibt, die diesem Einbauzweck gerecht werden, lohnt sich die Anschaffung auf jeden Fall. Die individuelle Planung einer Durchführung durch eine Holzwand wäre sonst deutlich aufwändiger.

Im Zweifelsfall fragen Sie immer Ihren Schornsteinfeger - er kann Sie auch bei Planung und Auswahl der richtigen Wanddurchführung am besten beraten.


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