Lexikon

Edelstahl

Stahl hat bei Abbrandöfen für Festbrennstoffe, also beispielsweise bei Kaminöfen, Pellet- oder Kohleöfen, vor allem mit Bezug auf die notwendige Abgasanlage eine übergeordnete Bedeutung. Aufgrund der möglichen Oxidation sind die Anforderungen an die Edelstahllegierung hoch und müssen Mindestanforderungen erfüllen, die über Korrosionsklassen definiert sind.

Chemische Prozesse in der Abgasanlage bei Abbrandöfen für Festbrennstoffe

Die Abgase eines Abbrandofens für Festbrennstoffe, als Rauchgas bezeichnet, bestehen neben Bestandteilen wie Ruß und Heizgasen auch aus Wasserdampf (Kondensat) und verschiedenen Säuren. Schon wegen des anteiligen Wasserdampfs muss die Abgasanlage aus korrosionsbeständigem Edelstahl bestehen. Korrosion entsteht durch den Kontakt der Stahl- oder Edelstahllegierung (nicht jede Edelstahllegierung ist rostfrei) mit Luft bzw. Sauerstoff und wird durch den Kontakt zu Wasser zusätzlich gefördert.

Edelstahllegierung gemäß geforderter Korrosionsklassen

Aber auch andere chemische Stoffe wie Säuren wirken korrosiv auch Stahl- und Edelstahllegierungen. Um die langfristige Betriebssicherheit einer Abgasanlage zu gewährleisten, muss der verwendete Edelstahl Mindestanforderungen erfüllen. Für die Edelstahl-Bauteile von solchen Abgasanlagen bestehen daher spezielle Korrosionsklassen gemäß DIN EN 1856:

  • Korrosionsklasse V1, D und W
  • Korrosionsklasse V2, D und W
  • Korrosionsklasse V3, D
  • Korrosionsklasse V4, D
  • Sonderfall: Korrosionsklasse VM

D steht für trocken (dry) und W für nass (wet). Neben der DIN EN 1656 ist auch noch die DIN EN 18160-1 zu berücksichtigen.

Interpretation der Korrosionsklassen und von VM

Mit ansteigender Zahl steigt auch die Widerstandsfähigkeit gegen Korrosion. Eine Ausnahme stellt VM dar. Es handelt sich um Bauteile, die nicht alle Forderungen gemäß der durchgeführten Prüfung nach DIN EN 1856-1 erfüllen.

Den Bezirkskaminkehrer schon bei der Planung einbeziehen und Missverständnisse vermeiden

Bei Abbrandöfen für Festbrennstoffe müssen die für die Abgasanlage verwendeten Bauteile mindestens der Korrosionsklasse V2 entsprechen. Allerdings sind das nur die allgemeinen Vorschriften. Je nach Bundesland und gemäß der regionalen Vorgaben kann der Bezirkskaminkehrer zusätzliche Vorgaben und Vorschriften bei der Abnahme der Abgasanlage überprüfen. Daher sollte stets mit dem Bezirksschornsteinfeger Rücksprache gehalten werden. Darüber hinaus ist auch die Dimensionierung der Abgasanlage in Relation zum verwendeten Ofen von maßgeblicher Bedeutung.