Die Frage "Wie hoch muss ein Schornstein sein?" wird so oft gestellt, dass man es kaum mehr zählen kann. Zu beantworten ist die Frage allerdings nicht ganz so einfach - hier spielen einige Faktoren eine Rolle. Aus diesem Grund wollen wir Ihnen in diesem Beitrag einmal eine Übersicht darüber geben, wann und wo Schornsteine welche Mindesthöhe haben muss. Dazu klären wir die Frage, was der Unterschied zwischen der "Höhe über Dach" und der sogenannten "wirksamen Höhe" ist.
Das Bundesimmisionsschutzgesetz (BimSchG)
Alles was in Deutschland mit Emissionen zu tun hat, unterliegt den Vorgaben des Bundesimmisionsschutzgesetzes (BimSchG). Aus Schornsteinen kommen Abgase - also ebenfalls Emissionen. Um einen ausreichenden Emissionsschutz zu gewährleisten, gibt es verschiedene Durchführungsverordnungen zum BimSchG. Dort sind auch alle Vorgaben betreffs der Mindesthöhe von Schornsteinen grundlegend festgelegt. Unterscheiden muss man die Vorgaben aber immer anhand bestimmter Kriterien. Dazu gehören:
Alle diese Faktoren haben Einfluss darauf, wie hoch ein Kamin sein darf und müssen zwingend berücksichtigt werden.
Mindesthöhe nach der Dachneigung
Grundsätzlich kann man unterscheiden zwischen Dächern mit einer Neigung von weniger als 20° und von solchen mit Dachneigungen von mehr als 20° (steilere Dächer). Das gilt für Heizungsanlagen bis 50 kW. Bei Reet- und Strohdächern gelten 80 cm über First.
Unter 20° Dachneigung muss sich die Schornsteinmündung am Dach mindestens 100 cm senkrecht über dem Dach befinden. Ist der Schornstein oder Edelstahlkamin nahe des Firstes, muss er sich mindestens 40 cm über den First erheben.
Bei Dächern mit Neigungen über 20° gilt die gleiche Mindesthöhe über dem First, über der Dachfläche gelten dann aber ein HORIZONTALER Abstand vom Dach von mindestens 230 cm.
Handelt es sich um ein Dach mit Brüstung, müssen Schornsteine (auch ein Edelstahlkamin) die Brüstung um mindestens 2,30 m überragen. Die gleichen Werte für den horizontalen Abstand gelten übrigens auch, wenn ein Edelstahlschornstein an einer Wand des Hauses (Außenschornstein) angebracht wird.
Alle Türen- und Fensteröffnungen von daneben liegenden Gebäuden (im Abstand bis zu 15 m) müssen um mindestens 100 cm überragt werden. (Das gilt auch für Dachfenster!)
Verantwortlich für diese Vorgaben sind Brandschutzgründe.
Dazu können noch im Einzelfall abweichende Bestimmungen nach den Landesfeuerungsverordnungen kommen, eventuell auch besondere lokale Vorschriften gelten. Dazu kommen gegebenenfalls noch mögliche Abweichungen je nach Lage des Hauses (am Hang, in einer Senke, etc.). Die Berechnung der Schornsteinhöhe muss außerdem auch nach technischen Gesichtspunkten durchgeführt werden.
Maximale Höhe von Schornsteinen
Die Mindesthöhe ist im Gesetz vorgeben, die MAXIMALE Höhe muss aber ebenfalls beachtet werden. Diese zulässige "maximale Höhe über der höchsten seitlichen Astützung" richtet sich nach Typ und Außenmaß des Schornsteins. Die Werte je nach Schornsteintyp können in Tabellen nachgeschlagen werden.
In bestimmten Fällen müssen dann (beim gemauerten Schornstein) im Bedarfsfall sogenannte Aussteifungen vorgenommen werden. Bei gemauerten Schornsteinen gelten dann je nach Art der Aussteifung (fest mit eingebaut im Mantelstein oder Winkelstahleinfassung) unterschiedliche Maximalhöhen, die meist im Bereich von 2 m bis rund 3,30 m über Dach liegen.
Haben Schornsteine entweder
- mehr als 1 m Abstand zum Gebäude
- mehr als 3 m Höhe über der höchsten seitlichen Abstützung
- liegen mehr als 4 m Abstand zwishcen seitlichen Abstützungen
ist der Schornstein in der Regel bauaufsichtlich genehmigungspflichtig (sogenannter "freistehender Schornstein")
Wirksame Höhe von Schornsteinen
Ein weiterer, von der gesetzlichen Vorgabe abweichender Begriff ist die sogenannte wirksame Höhe von einem Schornstein oder Edelstahlschornstein. Dieser Begriff stammt aus der EN 15287 (vormals DIN 18160). Besonders beim Edelstahlschornstein spielt dieser Wert eine Rolle. Es handelt sich dabei um den Abstand zwischen Rauchrohreintritt (dort wo die Abgase in den Schornstein eingeleitet werden) bis zu Schornsteinmündung.
Bei einem Edelstahlschornstein, der nicht gerade verläuft (etwa einen Knick oder schräge Teile in der Mitte hat) wird sogenannte "gestreckte Länge" ebenfalls angegeben. Hier wird so gemessen, als wenn ein schräger Teil gerade nach oben gestreckt wäre - daher der Begriff.
Beides muss man unterscheiden von der Bauhöhe beim Edelstahlkamin - das ist der Abstand vom Fuß des Kamins bis zur Mündung.
Tipp: Beauftragen Sie mit Planung und Dimensionierung am besten ihren lokalen Bezirksschornsteinfegermeister. Er kennt auch die regional gültigen Vorschriften und kann die Planung sachgerecht technisch und rechtlich einwandfrei durchführen.
Michael Dreeßen, 20.11.19 16:31
Darf ein Edelsthalschornsrein in Gleicher Höhe Wie mein Dachfenster sein ca 1.5 bis 2Meter entfernt. Ausritt Höhe ca. Mitte Dachfenster. Mit freundlichen Grüßen Michael Dreeßen
Antwort :
Nein, das wäre nicht zulässig. Fenster bzw. Dachfenster im Umkreis von 15 Meter müssen von der Schornsteinmündung um 1 Meter überragt werden.
Witter Frank, 25.09.19 12:48
Darf ich an einen Aussenkamin 2 Öfen anschliessen?
Antwort :
Ja das dürfen Sie, allerdings muß der Schornstein entsprechend dimensioniert werden. Wir würden zu einem Vorgespräch mit Ihrem Schornsteinfeger raten, sowie eine Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384. Weiter Informationen finden Sie hier.