Welche Vorschriften sind zu beachten bei Edelstahlschornsteinen?

Heimwerkerheld GmbH
2016-10-16 17:31:00 / Allgemeine Information/Erklärung / Kommentare 0
Schornsteinfeger Junge

Wegen der hohen Brandgefahr bei allen Feuerungsanlagen gibt es eine schiere Vielzahl von Vorschriften. Gerade beim nachträglich eingebauten Edelstahlschornstein entsteht hier häufig Unsicherheit: viele Vorschriften überlagern sich mit denen für traditionelle Schornsteine - aber eben nicht alle. Zusätzlich gelten noch einige besondere Vorschriften allein für Edelstahlschornsteine, wie etwa bestimmte, festgelegte Mindestabstände. Um hier ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir einmal die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst.

Grundlegende Vorschriften für Edelstahlschornsteine

Ganz grundsätzlich dürfen nur Edelstahlschornsteine eingebaut werden, die den geltenden Bauregeln entsprechen und auch eine CE-Kennzeichnung tragen. Das kann man aber bei jedem professionellen Anbieter oder Hersteller in Deutschland ruhigen Gewissens voraussetzen. Lediglich selbst ein Rohr zu basteln wird hier problematisch.

Eventuell können noch bestimmte regional unterschiedliche Vorgaben zum Tragen kommen, das ist aber selten. In der Regel kann man Edelstahlschornsteine von allen Herstellern auch überall in Deutschland einsetzen.

Ineinander greifende Vorschriften

In der Regel genügt es nicht, den Schornstein allein zu betrachten. Die Vorschriften für die Feuerstätte, dem Verbindungsstück von der Feuerstätte und dem Schornstein selbst, sowie bestimmte Vorschriften für den Aufstellraum der Feuerstätte greifen häufig ineinander. Die gesamte Anlage - inklusive Schornstein - muss also technisch und rechtlich immer zusammen betrachtet werden.

Die grundlegenden Gesetze

Was für alle Schornsteine gilt, gilt natürlich auch für den Edelstahlschornstein. Die grundlegenden Regelungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BISchV) und ihrer Durchführungsverordnungen gelten uneingeschränkt - unabhängig von der Art des Schornsteins. Die grundlegenden technischen Voraussetzungen, die für alle Schornsteintypen gelten, wie etwa Berechnungsmethoden und strömungstechnische Berechnungsverfahren sind in der DIN 18160 und in der DIN EN 13384 niedergelegt. Auch sie gelten genauso für den Edelstahlschornstein.

Die Überwachungspflicht des Schornsteinfegers, und die Pflicht der Abnahme des Schornsteins durch den Bezirksschornsteinfegermeister bevor er in Betrieb genommen wird gelten auch genauso für Edelstahlschornsteine. Am besten lässt man das gesamte Projekt also gleich vom Schornsteinfeger planen - dann gibt es auch mit der Abnahme später keine Schwierigkeiten.

Einige Mindestabstände und Normmaße kann man auch 1:1 auf den Edelstahschornstein übertragen. Es gilt die Vorschrift, dass die Rauchrohröffnung möglichst in Firstnähe und über dem First liegen sollte, und dass alle Fenster und Türen von der Schornsteinmündung um mindestens 1 Meter überragt werden sollten. Liegt die Schornsteinmündung weniger als 100 m von einem Wald entfernt, sind entsprechende und ausreichende Schutzmaßnahmen, etwa ein Funkenflugschutz, notwendig.

Auch die Regelungen für die Dimensionierung des Schornsteins und die geltenden Berechnungsverfahren sind die gleichen wie bei herkömmlichen Schornsteinen auch.

Spezielle Vorschriften für den Edelstahlschornstein

Etwas verwirrend aber: die Mindestabstände, die sonst für Schornsteine gelten, sind für Edelstahlschornsteine geringer angelegt. So müssen Edelstahlschornsteine nur mindestens 10 cm von allen brennbaren Bauteilen entfernt liegen Für Verbindungsstücke (Rauchrohr) gelten 40 cm, beim Edelstahlschornstein selbst gilt das nur für die Reinigungsverschlüsse. Eventuell kann ein Hersteller allerdings verlangen, dass dieser Mindestabstand vergrößert werden muss (steht in der Zulassung des Schornsteins).

Besonderes Augenmerk muss hier auf die Wanddurchdringung (bei Außenschornsteinen) gelegt werden - handelt es sich um eine brennbare Wand, muss der Schornsteinfeger unbedingt die Möglichkeit haben, die Wanddurchdringung und die Abdichtung zu begutachten, um sicherstellen zu können, dass hier alle geforderten Abstände eingehalten werden.

Die jeweiligen FeuVO (Feuerverordnungen) und Landesbauordnungen der einzelnen Länder können außerdem noch besondere, länderabhängige Bestimmungen vorsehen, die zusätzlich eingehalten werden müssen.

Blitzschutz und Abwasserrichtlinien beachten

Besondere Bedeutung kommt bei Außenschornsteinen dem Blitzschutz zu. Größere elektrisch leitende Baugruppen im oder am Gebäude müssen unbedingt in den Blitzschutz mit einbezogen werden. Das wird von den geltenden VDE-Richtlinien verlangt. Alternativ kann auch eine Erdung (Potenzialausgleich) -meist im Fußbereich - vorgenommen werden, der Mindestquerschnitt muss dann 50 mm² betragen.

Für das Ableiten des Kondensats müssen auch bestimmte wasserrechtliche Vorschriften noch beachtet werden - sie sind ebenfalls Ländersache, können durch bestimmte Satzungen der unteren Wasserbehörden in den Gemeinden jeweils aber auch noch ergänzt sein.


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