Lexikon
Emission
Unter einer Emission wird grundsätzlich ein Austrag, das heißt ein Heraustreten von giftigen, gesundheits- oder umweltschädlichen Stoffen verstanden. Heizungsanlagen verursachen dabei ebenso Emissionen wie Autos oder Industrieanlagen. Das können Gase sein, aber auch Teilchen (z. B. Feinstaub). In einem weiter gefassten Sinn zählen auch Lärm, (grelles) Licht oder Strahlung zu den Emissionen (Straßenlärm, sogenannte "Lichtverschmutzung"). Das Wort "Emission" leitet sich dabei vom lateinischen emittere ab, was so viel wie "hinaussenden, nach außen tragen" bedeutet.
Emission und Immission
Folgt man der Definition in der Umwelttechnik, hat jede Art von Emission eine (negative) Auswirkung auf die Umgebung. Eine solche Auswirkung wird Immission genannt. Die Umwelt sollte vor Immissionen möglichst geschützt werden, da sie nicht nur eine Verschmutzung der Umwelt darstellen, sondern vor allem durch ihre Kumulation (Anhäufung) langfristig auch schweren Schaden verursachen können.
Um die schädlichen Immissionen (Schadstoffe in der Luft, Lärm, Licht und Erschütterungen) so niedrig wie möglich zu halten, gibt es in Deutschland das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Dieses Gesetz wird in relativ kurzen Abständen immer wieder überarbeitet und angepasst.
Aufbauend auf dem BImSchG gibt es aktuell 43 veschiedene Bundes-Immisionsschutzverordnungen (BImSchV), die jeweils einzelne Bereiche beim Immissionsschutz detailliert regeln.
Immissionsschutz bei Heizungsanlagen
Heizungen emittieren eine ganze Reihe von Schadstoffen über ihr Abgas. Dazu gehören unter anderem Kohlenmonoxid (CO), Ruß, aber auch Feinstaub, Kohlendioxid (CO2), diverse Schwebeteilchen und auch bestimmte schädliche Gase, etwa Schwefelverbindungen. Für viele dieser Stoffe gelten bestimmte Grenzwerte, die von der Heizungsanlage unterschritten werden müssen.
Das wird bei bestimmten Grenzwerten (z. B. CO und Feinstaub) auch gemessen - werden die geltenden Grenzwerte für den jeweiligen Heizanlagentyp überschritten, muss die Anlage entweder technisch nachgerüstet (z. B. Feinstaubfilter) oder stillgelegt werden. Wie hoch die Grenzwerte für jeden Heizungsanlagentyp im Privathaushalt angesetzt sind, ist in der 1. BImSchV niedergelegt. Dort wurden innerhalb der letzten Jahre die geltenden Grenzwerte in Schritten deutlich abgesenkt, um bundesweit einen besseren Immissionsschutz zu erreichen.
Aus immissionstechnischer Sicht sind völlig emissionsfreie Heizungstechnologien (wie etwa Wärmepumpenheizungen) natürlich klar zu bevorzugen. Strom als Heizmittel ist bei seiner Verwendung prinzipiell völlig emissionsfrei - dabei darf aber nicht übersehen werden, dass besonders bei der Stromerzeugung in vielen Fällen sehr hohe Emissionen anfallen (z. B. bei dre immer noch weithin üblichen Verstromung von Braunkohle. Als "sauber" können Stromheizungen nur dann wirklich angesehen werden, wenn auch bei der Erzeugung des gesamten Stroms keinerlei Emissionen anfallen würden (z. B. wenn Strom tatsächlich zu 100 % aus erneuerbaren Energien gewonnen würde - auch bei der Nutzung von Kernkraftwerken sind am Ende beträchtliche Emissionen, insbesondere von CO2, zu berücksichtigen).