Lexikon

Temperaturklasse

Die Temperaturklasse T von Schornstein und Abgasanlage

Zum Betreiben eines Einzelraumabbrandofens sind zahlreiche Brandschutzvorschriften zu erfüllen. Der Bezirkskaminkehrermeister ist dabei immer eine gute Adresse, falls verschiedene Fragen bestehen. Ohnehin muss dieser die Abgasanlage abnehmen. Dabei muss die Anlage vor allem die Rußbrandbeständigkeit sowie die Nennbetriebstemperatur in der entsprechenden Temperaturklasse T erfüllen.

Die Nennbetriebstemperatur über die Temperaturklasse T

Die Rußbrandbeständigkeit definiert die Temperatur, die ein Schornstein oder eine Abgasanlage (Abgasrohre aus Stahl bzw. Edelstahl) aushalten muss. Bei Abbrandöfen für Festbrennstoffe wie Holz ist das in der Regel mindestens 1.000 Grad Celsius. Die Abgase sind natürlich heiß. Abhängig vom Ofen sowie vom Brennstoff bestehen unterschiedliche maximale Nennbetriebstemperaturen.

Bei Brennstoffen wie Öl oder Gas ist die Nennbetriebstemperatur zum Beispiel niedriger als bei Festbrennstoffen wie Holz. Das sind bereits Aspekte, die beim Neubau eines Gebäudes berücksichtigt werden sollten. Ein guter Planer berücksichtigt bei einer vorgesehenen Gasheizung auch etwaige höhere Nennbetriebstemperaturen, wenn die Gasheizung durch ein System mit einem anderen Brennstoff ersetzt werden soll, oder wenn ein Einzelraumofen erst viel später in Erwägung gezogen wird.

Aufschlüsseln der Temperaturklassifizierungen

Die Temperaturklasse wird mit dem Buchstaben "T" gekennzeichnet. Darüber hinaus gibt der dahinter gestellte Zahlenwert an, mit welcher Maximaltemperatur der Schornstein oder die Abgasanlage belastet werden darf. T080 beispielsweise steht für 80 Grad Celsius, T200 für 200 Grad. Für einen Holzofen oder Kaminofen ist die Nennbetriebstemperatur bei mindestens 400 Grad, also in der Temperaturklasse T400.

Weitere zu berücksichtigende Klassen

Die genannten Vorschriften sind nicht abschließend. So muss ein Schornstein auch einem klar definierten Druck standhalten (Druckklasse), die Kondensationsklasse, Korrosionsklasse und andere Vorgaben sind zwingend zu erfüllen. Daher sollten Sie sich neben dem Auftragnehmer für die Planung über den zuständigen Kaminkehrermeister stets eine zweite Meinung einholen, um zukunftsorientiert zu bauen. Die bestehenden DIN und DIN EN sind ebenfalls zu beachten, außerdem die Vorgaben für Wand- und Deckendurchführungen, Schornsteinhöhen usw..