Lexikon

Feuerschutzverordnung

Die Feuerschutzverordnung ist ein Gesetzestext, der in vielen Bereichen am Gebäuden Geltung besitzt. Im Prinzip handelt es sich um Vorschriften, die mit Bezug auf den Anschluss eines Kaminofens sowohl für den Kaminofen und dessen Anschluss am Schornstein, aber auch dem Schornstein selbst und dessen Belegung, Geltung besitzen. Wichtig dabei ist, dass die jeweiligen Feuerschutzverordnungen dem zugehörigen Landesbaurecht zuzuordnen sind.

Die Feuerschutzverordnung mit Bezug auf Heizgeräte wie Einzelabbrandöfen (Kaminofen, Pelletofen, Kohleofen etc.)

In der Feuerschutzverordnung FeuVO wird konkret vorgegeben, welche Anforderungen ein angeschlossenes Heizgerät erfüllen muss, wie der Anschluss auszusehen hat und natürlich die Bedingungen für den Schornstein. So ist zum Beispiel nicht jeder Schornstein für jeden Brennstoff freigegeben. Einteilige einfache Schornsteinrohre beispielsweise nur für bestimmte Festbrennstoffe wie Holzpellets. Für den Betrieb von einem Heizgerät für Braunkohle oder Scheitholz gelten wieder andere Vorgaben.

Aufenthaltsraum oder Heizraum

Die Feuerschutzverordnung schreibt aber ebenso vor, wo ein Heizgerät aufgestellt werden darf bzw. wo nicht. Dann muss das Gerät mit einer Mindestentfernung zu brennbaren Gegenständen oder Bauteilen aufgestellt werden. Auch die Heizleistung selbst ist beschränkt analog zur Raumgröße bzw. zum Raumvolumen. Zudem wird unterschieden zwischen reinen Heizräumen und solchen Räumlichkeiten, in denen sich Personen auch aufhalten. Im Detail wird hier definiert, ab wann ein Einzelabbrandofen als raumluftunabhängig gilt.

Auch für den Schornstein hat die Feuerschutzverordnung Geltung

Ebenso gelten entsprechende Vorschriften für den Schornstein selbst. Aus der Feuerschutzverordnung geht auch hervor, ob eine Mehrfachbelegung möglich ist. Es ist sicherzustellen, dass Abgase immer ins Freie gelangen. Neben der lichten Weite des Schornsteins ist auch der Wärmedurchlasswiderstand von maßgeblicher Bedeutung. Darüber hinaus gibt es natürlich noch wesentlich mehr Vorgaben. Allerdings ist die FeuVO einerseits ausgesprochen umfassend, andererseits unterscheidet sie sich auch nach Bundesländern - zwar nur geringfügig, aber dennoch.

Vor der Anschaffung eines Kaminofens mit dem Bezirksschornsteinfeger in Verbindung setzen, ob die Vorgaben der Feuerschutzverordnung einhaltbar sind

Weil die Feuerschutzverordnung eben so umfangreich ist, dass der Laie Schwierigkeiten hat, alle Vorgaben zu erfüllen, sollte in jedem Fall der zuständige Bezirksschornsteinfeger in die Planung einer etwaigen Kaminofen-Anschaffung einbezogen werden. Es sollte vorab geklärt werden, ob alle erforderlichen Vorgaben durch die Feuerschutzverordnung ohne Probleme erfüllt werden können.