Lexikon

DIBt

Unter bestimmten Umständen muss ein Kaminofen über eine DIBt-Zulassung verfügen. Abhängig von den technischen Besonderheiten eines Gebäudes kann eine DIBt-Zulassung für Ihren Kaminofen unerlässlich sein.

Die technischen Baustandards haben sich signifikant verändert

"DIBt" ist eine Abkürzung und steht für das "Deutsche Institut für Bautechnik", welches seinen Sitz in Berlin hat. In den letzten Jahren ist beim Hausbau der Trend hin zum Energiesparhaus immer stärker geworden. Je nach Standard ist die Gebäudehülle völlig luftdicht. Bei der "alten" herkömmlichen Bauweise, wie über Jahrhunderte und noch heute gebaut wird, sind die Undichtigkeiten an Fenstern, Türen, am Dach (Warmdach versus Kaltdach) und im Keller (weiße versus schwarze Kellerwanne) Teil des unkontrollierten oder ungesteuerten Belüftungskonzepts.

Nicht nur, dass die Bewohner Sauerstoff verbrauchen und daher frische Luft benötigt wird. Auch die Luftfeuchte wird so abtransportiert. Daher kam es zu derart massiven Schimmel wie in den 1990ern, als komplett luftdichte Wärmedämmfenster vermehrt zum Einsatz kamen. Die genannten Faktoren wurden schlicht nicht berücksichtigt und es musste erst ein Markt dafür entstehen. So gehört zum Belüftungskonzept eines Energiesparhauses mit luftdichter Gebäudehülle eine gesteuerte bzw. kontrollierte Lüftung mit Entfeuchtung.

Raumluftunabhängige Öfen mit und ohne DIBt-Zulassung

Diese Anlagen arbeiten so, dass ein geringer Unterdruck im Gebäude entsteht. Ein Abbrandofen für Festbrennstoffe benötigt ebenfalls Sauerstoff. Alte Öfen beziehen diesen Sauerstoff aus der Raumluft. Mit einem luftdichten Gebäude kann der Unterdruck aber nun so groß werden, dass giftige Gase aus dem Ofen ins Gebäude gelangen. Also wird ein raumluftunabhängiger Kaminofen benötigt. Nun gibt es auch bei der Gebäudelüftung verschiedene Systeme - vereinfacht mit und ohne Steuerung. Mit Steuerung bedeutet, dass der Druck gemessen wird bzw. beim Erreichen eines bestimmten Unterdrucks belüftet wird.

Achte Sie darauf, ob Ihr Kaminöfen mit DIBt-Zulassung ausgestattet sein muss

Hier kommt die DIBt-Zulassung ins Spiel. Es gibt Kaminöfen mit und ohne DIBt-Zulassung. Mit DIBt-Zulassung sagt vor allem aus, dass die Frischluftzufuhr für den Ofen stets so dicht ist, dass keine Luft aus dem Gebäude angesaugt werden kann. Im Umkehrschluss bedeutet das, ein Kaminofen mit DIBt kann auch in Gebäuden mit einfacher Lüftung in Betrieb genommen werden. Bei einem Ofen ohne DIBt muss eine Steuerung mit Sicherheitsabschaltung (des Luftabsaugens) zwingend vorhanden sein. Sollten Sie nicht wissen, welche Standards Ihr Haus erfüllt oder nicht, können Sie auch den Bezirksschornsteinfeger fragen.