Lexikon

CE-Zeichen

Das CE-Zeichen ist eine europäische Kennzeichnung, die der Hersteller eines Produkts oder der sogenannte Inverkehrbringer (etwa der Importeur oder Händler, der das Produkt in die EU importiert) aufbringt. Das CE-Zeichen allein sagt dabei nur aus, dass derjenige, der das Produkt herstellt oder in den Handel bringt, die gesetzlichen Anforderungen an das Produkt kennt, und bestätigt, dass das Produkt diesen Vorgaben entspricht. Produkte, für die entsprechende EU-Richtlinien gelten, dürfen ohne CE-Kennzeichnung in Europa nicht in Verkehr gebracht und nicht in Betrieb genommen werden.

Bestätigung der Konformität

Um zu bestätigen, dass ein Produkt allen in Europa geltenden Vorschriften entspricht, muss ein Hersteller oder Importeur auch entsprechende technische Unterlagen beifügen und eine EU-Konformitätserklärung erstellen. Diese Konformitätserklärung muss dem Produkt als Dokument beiliegen, neben einigen weiteren Dokumenten (Gebrauchsanleitung, Sicherheitsinformationen in einer im Land leicht zu verstehenden Sprache, Kontaktanschrift des Herstellers, wenn nicht auf der Verpackung angegeben).

CE-Kennzeichnung mit Prüfnummer

Ist bei den erforderlichen Produkten eine Bewertung der Konformität nicht nur durch den Hersteller, sondern auch durch eine sogenannte "Benannte Stelle" (z. B. ein Labor, eine technische Prüfungsinstitution oder Ähnliches) erfolgt, muss der Hersteller neben der CE-Kennzeichnung auch eine vierstellige Prüfnummer anbringen, die für das jeweilige Produkt von der prüfenden Stelle vergeben wurde. Das gilt allerdings nur für einige wenige Produktkategorien, bei denen eine zusätzliche unabhängige Bewertung der Konformität erforderlich ist, um Sicherheitsrisiken für den Nutzer des Produkts zu minimieren.

Rechtsgrundlage für die CE-Kennzeichnung

Rechtsgrundlage für die CE-Kennzeichnung sind die sogenannten Binnenmarkt- und Harmonisierungsrichtlinien der EU (Art. 288 Abs. 3 AEUV - Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Dort werden in einzelnen EU-Richtlinien bestimmte Mindestanforderungen (Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen) definiert, die nicht unterschritten werden dürfen.

Mit dem Erstellen der Konformitätserklärung und dem Anbringen der CE-Kennzeichnung auf dem Produkt erklärt der Hersteller (oder Importeur), dass er die entsprechenden Regelungen kennt und sein Produkt alle anwendbaren EU-Richtlinien entspricht.

Mit den EG Verordnungen 765/2008 und 768/2008 wurden die grundlegenden Vorgaben des Art. 288 Abs. 3 AEUV dann noch einmal überarbeitet und teilweise noch strenger geregelt. Erst seit dieser Neuregelung ist der Mißbrauch der CE-Kennzeichnung auch tatsächlich strafbar.

Als Einschränkung dürfen seit Oktober 2016 auf bereits CE-zertifizierte Bauprodukte allerdings keine weiteren, über diese Mindestanforderungen hinausgehenden Anforderungen gestellt werden (Marktbehinderungsverbot). Hier wurde der Sicherheitsaspekt leicht aufgeweicht - es brauchen nur mehr die Mindestanforderungen bei Bauprodukten erfüllt zu sein.

CE-Kennzeichnung für Produkte in unserem Shop

Selbstverständlich sind alle unsere Produkte - von Schornstein-Bausätzen über die Produkte zur Schornsteinsanierung bis hin zu unseren Kaminen und dem von uns angebotenen Kaminzubehör - entsprechend CE-zertifiziert, wo das nötig ist. Die entsprechende Konformitätserklärung liegt diesen Produkten jeweils bei.