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BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)

Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, allgemein zumeist als BAFA abgekürzt, handelt es sich um eine sogenannte Bundesoberbehörde. Der Sitz der BAFA ist in Eschborn beim Frankfurt am Main. Diese Bundesoberbehörde ist direkt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untergeordnet, unterliegt also dem Verantwortungsbereich des Bundeswirtschaftsministers. Ähnlich wie die die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besitzt das BAFA auch bei Kauf von bestimmten Heizungsanlagen oder von Solarkollektoranlagen, die mit einem Wasser geführten Heizkessel kombiniert werden, eine gewisse Relevanz, wenn dabei erneuerbare Energie wie Biomasse oder eben Sonnenenergie zum Einsatz kommt. Anders ausgedrückt: über das BAFA können unter bestimmten Voraussetzungen Fördergelder beantragt werden.

Besonderheiten zu den Fördermitteln vom BAFA

Im Prinzip ist es sogar möglich, dass Sie abhängig von den Modernisierungs- oder Baumaßnahmen sogar Fördergelder beider Einrichtungen abschöpfen können. Dabei müssen Sie jedoch zwingend die unterschiedliche Vorgehensweise beachten. Bei der KfW Bank müssen die Fördergelder noch vor Baubeginn zur Planung beantragt werden. Wurde bereits mit den baulichen Maßnahmen begonnen, sind keine Fördermittel mehr möglich. Bei den Fördermitteln des BAFA dagegen können die Fördermittel für bestimmte Anschaffungen auch bis zu sechs Monate nach Inbetriebnahme der Einrichtung beantragt werden. Dazu wird die Rechnung zum Kauf benötigt, eventuell auch die der montierenden Handwerker (da ja sechs Monate ab Inbetriebnahme).

Förderfähige technische Einrichtungen

Nach der Fassung von August 2012 wurden Fördermittel zu diesem Zeitpunkt erhöht. Nachfolgend die Produkte, die mit welchem finanziellen Umfang seit 2012 förderfähig waren bzw. sind:

  • Pelletkessel mit mindestens 3.000 Euro
  • Pelletöfen, Wasser führend, mindestens 2.000 Euro
  • Scheitholzvergaserkessel mit mindestens 2.000 Euro
  • mit dem Heizungssystem verbundene Solarkollektoranlagen mit mindestens 2.000 Euro

Die Solaranlagen sind auch noch nach der Innovationsförderungen förderfähig.

Weiterführende Infos und Antragsformulare für BAFA Fördermittel

Jedoch muss bei allen technischen Geräten berücksichtigt werden, dass bestimmte technische Details (Leistung, Ausstattung) vorhanden sein müssen, damit die Anlage förderfähig ist. Darüber hinaus können sich die Anforderungen, um Fördermittel zu erhalten, jederzeit ändern. Daher sollte bezüglich der Förderfähigkeit stets auch die Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle besucht werden. Ohnehin sind dort die Anträge für die Fördermittel zum Download bereitgestellt. Auch gibt es weiterführende Informationen zu zusätzlich benötigten Unterlagen.

Link Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:

http://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/heizen_mit_erneuerbaren_energien_node.html