Lexikon

Prüföffnung

Eine Prüföffnung dient dem Schornsteinfeger zur Prüfung der Abgasanlage.

Prüföffnungen sind in der Regel rund und müssen verschließbar ausgeführt sein. Bei einer Schornsteinsanierung wird die Prüföffnung so ausgeführt, dass sie von der Außenseite des zu sanierenden (gemauerten) Schornsteins aus zugänglich ist. Dafür wird ein abgeschlossener Kasten auf die eigentliche Prüföffnung aufgesetzt, der später bündig mit dem Rand des gemauerten Schornsteins abschließt und so einen Zugriff auf die Prüföffnung des innen liegenden Edelstahlrohrs erlaubt. Ein Beispiel dafür findet sich hier.

Beim Aufbau eines Edelstahlschornsteins oder einer Schornsteinsanierung werden spezielle Formteile mit bereits integrierter Prüföffnung verwendet.

Anordnung von Prüföffnungen

Wo Prüföffnungen in Abgasleitungen eingebaut werden dürfen und wo sie eingebaut werden müssen, ist exakt geregelt. Beim Bau einer Abgasanlage darf von diesen Regelungen nicht abgewichen werden.

Abgasführungen mit insgesamt weniger als 4 m Länge benötigen lediglich eine Prüföffnung. Bei Abgasführungen, die nicht von der Mündung aus gereinigt werden können, ist meist eine obere Prüföffnung vorzusehen, die maximal 5 m von der Mündung entfernt sein darf. Bei nicht senkrechtem Verlauf und einem Knickwinkel von 30° oder mehr ist zusätzlich eine Prüföffnung in maximal 0,3 m Abstand zur Knickstelle vorzusehen.

Der korrekte Einbau der Prüföffnung oder gegebenenfalls zusätzlich benötigter Prüföffnungen muss bei der Schornsteinplanung ausreichend berücksichtigt werden.