Lexikon

Gasdichtheitsklasse (Druckklasse)

Ein Schornstein muss natürlich eine gewisse Dichtigkeit aufweisen. Dazu dürfen Abgase weder in bedrohlichem noch gefährlichen Maße austreten. Um das sicherzustellen, muss eine Dichtheitsprüfung durchgeführt werden. Diese hängt jedoch ab von der Betriebsart der angeschlossenen Feuerstätte.

Gasdichtheitsklassen und Druckklassen für Schornsteine und Abgasanlagen

Daher wird jeder Schornstein je nach erforderlicher Gasdichtheit einer bestimmten Druckklasse zugeschrieben. Diese Gasdichtheitsklassen oder Druckklassen werden in DIN 18160-1 geregelt. Die Abgasanlage umfasst dabei die gesamte Anlage ab dem Anschluss an die Feuerstätte, also nicht nur der Schornstein, sondern auch alle Befestigungen, Dampfsperren, Dämmschichten oder Ableitungen für Kondensat.

Die verschiedenen Gasdichtheits- bzw. Druckklassen für Schornstein und Abgasanlage

Je nach verwendeter Anlage und eingesetzten Brennstoffen ergeben sich dann die verschiedenen Gasdichtheitsklassen bzw. Druckklassen:

  • Dichtheitsklassen N1 und N2 (Unterdruck-Abgasanlagen): bei Anlagen, die mit Öl, Gas oder Festbrennstoffen betrieben werden
  • Dichtheitsklassen P1 und P2 (Überdruck-Abgasanlagen): bei Anlagen, die mit einer Brennwertanlage verbunden sind sowie bei Öl und Gas als Brennstoffe
  • Dichtheitsklassen H1 und H2 (Hochdruck-Abgasanlagen): bei Anlagen mit Blockheizkraftwerk (BHKW), bei Netzersatzanlagen (NEA) wie Notstromaggregate und Kraftwerksanlagen, Anlagen, die mit Gas oder Öl betrieben werden

Vorgehensweise bei der Gasdichtheitsprüfung

Grundlagenermittlung

Zunächst wird der Aufbau ermittelt. Wichtig sind dabei der innere Umfang und die Länge von Schornstein und Abgasanlage, um die gesamte Innenoberfläche zu erhalten. Aus diesen Werten kann dann die maximale zulässige Leckrate abgeleitet werden. Nun kann die eigentliche Gasdichtheitsprüfung beginnen.

Durchführung der Gasdruckprüfung

Dazu wird die Abgasanlage zuerst abgedichtet. Dann wird Luft eingeblasen. Um einen bestimmten Druck zu halten, muss immer wieder nachträglich Luft eingeblasen werden. Anhand der Einblasemenge innerhalb eines bestimmten Zeitraums kann nun die tatsächliche Leckrate berechnet werden.

Formelle Vorgaben und zur Durchführung Befugte

Diese Prüfung ist vorgeschrieben, außerdem muss auch ein entsprechendes Prüfprotokoll erstellt werden. Anhand der ermittelten Werte und Vorgaben erfolgt dann die Freigabe vom Schornstein. Durchgeführt wird diese Prüfung durch den für Ihren Wohnort zuständigen Bezirksschornsteinfeger.