Lexikon

EN 13240 / DIN 18991 und 18990

Die EN 13240 ist die aktuelle, nun europaweit gültige Fassung einer Norm, die zuvor in die beiden nationalen Normen DIN 18990 ("Dauerbrandöfen") und die DIN 18991 ("Kaminöfen oder transportable Kamine") aufgespalten war. Mit der EN 13240 werden beide nationalen Normen zusammengefasst und europaweit angepasst. Die beiden nationalen Normen verlieren damit ihre Gültigkeit.

Geregelt werden von der Norm nun alle frei stehenden oder einzubauenden Feuerstätten (Kaminöfen und transportable Kamine ohne funktionale Änderungen, sofern sie für den Betrieb mit festen Brennstoffen ausgelegt sind (Scheitholz, Kohlenbriketts). Dabei ist es nunmehr für die EN 13240 unerheblich, ob es sich um Zeit- oder Dauerbrandöfen handelt.

Nicht erfasst werden von der Norm:

  • mit Koks befeuerte Öfen
  • Herde für Festbrennstoffe (die klassische "Küchenhexe" und alle Kochherde, auch wenn sie zusätzlich heizen können - für sie gilt die EN 12815)
  • Pellet-Kaminöfen (für sie gilt die EN 14785)
  • Kamineinsätze mit geschlossener Betriebsweise und Kachelofeneinsätze (für beide gilt die EN 13229)
  • Einzelspeicherfeuerstätten, die nach dem Heizen die Wärme speichern und langsam abgeben, sofern sie industriell vorgefertigt sind (sie fallen in die Zuständigkeit der EN 15250, vom Ofenbauer errichtete Speicheröfen fallen hingegen unter die EN 13229)

Ist die Zugehörigkeit einer Feuerstätte zu einer der Normen nicht klar, ist für die betroffene Feuerstätte allerdings eine Typ-Prüfung nach Richtlinie 89/106/EWG von Benannten Stellen durchzuführen, um die Zuordnung zu einem Typ (und damit einer bestimmten Norm) festzustellen. Bei den Emissionsgrenzwerten gilt bei allen nicht zuordenbaren Feuerstätten, die zum Beheizen sind, immer automatisch die Vorgabe aus der EN 13240, bei allen Feuerstätten, die zum Kochen / Backen oder zum Kochen / Backen / Heizen gedacht sind dagegen immer die Vorgaben der EN 12815.

Unterschiede bei den beiden Typen gibt es dabei sowohl bei den Grenzwerten für den CO-Ausstoß (je nach Typ entweder maximal 1,25 g/m³ oder 1,50 g/m³ je nach Typ) als auch beim verlangten Mindestwirkungsgrad (mindestens 70 %, 73 % oder 75 %, je nach Typ).

Um in Betrieb gehen zu dürfen, muss ein Kaminofen zwingend den Vorgaben der jeweils geltenden Norm entsprechen. Das gilt auch für die EN 13240. Alle in unserem Shop angebotenen Kaminöfen entsprechen selbstverständlich den entsprechenden Vorgaben.